Mit der Berufskostenverordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird der Privatanteil an den Autokosten auf 0.9 Prozent pro Monat oder 10.8 Prozent pro Jahr erhöht (Berufskostenverordnung, Art. 5a Abs. 2). Die neue Regelung gilt nur für die direkte Bundessteuer und es ist noch offen, ob die Kantone die Regelung vom Bund übernehmen werden.