Lambeta finanzen Ihr Treuhändbüro in Wettingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Zuletzt aktualisiert am 01.01.2022)

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integralen Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Lambeta Finanzen und dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin (nachfolgend Kunde). Sie gelten ergänzend zum Kundenvertrag (Auftragsbestätigung) für alle Leistungen (Treuhand- und Beratungsleistungen) der Lambeta Finanzen.

Die AGB der Lambeta Finanzen gehen den allgemeinen Bedingungen des Kunden stets vor, auch dann, wenn dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausgeschlossen ist. 

Eventuelle Abweichungen von diesen AGB sind im gegenseitigen Einvernehmen nur in schriftlicher Form möglich.

Die vorliegenden AGB sind in deutscher Sprache verfügbar und für unsere Kunden auf der Webseite jederzeit abrufbar. Der Kunde stellt sicher, dass er alle aufgeführten Bedingungen verstanden hat und damit einverstanden ist. Bei Unklarheiten oder Fragen, bitte Lambeta Finanzen kontaktieren.

  1. Vertragsabschluss

Falls nicht anders vereinbart, haben Angebote eine Gültigkeit von 10 Tagen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung der Lambeta Finanzen vorliegt. Sollte keine schriftliche Widersprache innerhalb drei Arbeitstagen vom Kunden eingereicht werden, gilt unsere Auftragsbestätigung als angenommen. Ein Vertrag entsteht auch dann, wenn eine tatsächliche Leistung erbracht wurde.

Der Kunde informiert Lambeta Finanzen über alle für die Erbringung der Leistung relevanten Fakten. Lambeta Finanzen ist nicht verpflichtet diese Angaben auf die Vollständigkeit und die Genauigkeit zu überprüfen.

Die Lambeta Finanzen ist verpflichtet, alle Leistungen aus dem Vertrag sorgfältig und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. Dabei wird nach den Instruktionen des Kunden gehandelt, unter dem Vorbehalt Nichterbringung von Vertragsleistungen aller gesetzes- oder sittenwidrigen Instruktionen, wobei Lambeta Finanzen in so einem Fall oder beim Ausbleiben der Instruktionen die mutmasslichen Interessen des Kunden so gut wie möglich vertreten wird. Der Kunde wird über die getroffenen Massnahmen zeitnah informiert. Ohne Kundeninstruktionen muss Lambeta Finanzen von sich aus nicht tätig werden.

Der Kunde muss eine natürliche Person benennen, die befugt ist, Lambeta Finanzen mittels einer schriftlichen Mitteilung, Anweisungen zu erteilen und überlässt der Lambeta Finanzen ein von dieser Person eigenhändig unterzeichnetes Schriftmuster zur Verfügung.

Alle Anweisungen an Lambeta Finanzen erfolgen in schriftlicher Form, andernfalls gelten sie als nicht erteilt. Telefonisch erteilte Instruktionen müssen schriftlich bestätigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann möglich, wenn die Identifikation des Ansprechpartners eindeutig möglich ist (gespeicherte Telefonnummer oder Echtzeit – Videokommunikationsgeräte).

  1. Geheimhaltungspflicht

Lambeta Finanzen ist es erlaubt, die zuständigen Behörden über diesen Vertrag gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu informieren und Auskunft über das Mandat zu geben. Lambeta Finanzen verpflichtet sich gegenüber anderen Personen und Unternehmen zur Geheimhaltung. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Mandats bestehen.

  1. Beizug von Dritten

Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ist Lambeta Finanzen berechtigt Drittpersonen beizuziehen.

  1. Lieferfristen und Liefertermine

Lambeta Finanzen ist bemüht die vereinbarten Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten.  Dabei haben verschiedene Faktoren einen Einfluss auf die Realisierung des Vertrages und die Einhaltung der Termine  (z.B. ob der Kunde alle notwendigen Dokumente zeitnah und pünktlich zugestellt hat, zusätzliche Abklärungen, Reaktionsdauer von Behörden, Strom- und/oder Internetausfall, höhere Gewalt jeder Art, behördliche Verfügung, Pandemie etc.). Falls eine abgemachte Lieferfrist nicht eingehalten wird, kann der Kunde daraus keinerlei Rechte bzw. Ansprüche geltend machen (Vertragsrücktritt und oder Ersatzansprüchen bzw. Schadenersatzansprüche jeglicher Art).

  1. Engagement des Kunden

Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen und Informationen Lambeta Finanzen zur Verfügung, wobei der Kunde für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftliche Nachvollziehbarkeit der eingereichten Belege und Unterlagen verantwortlich ist .

Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung, so entstehen hieraus keine Ansprüche gegen Lambeta Finanzen aus nicht erbrachten Vertragsleistungen.

Sollte der Kunde die erforderlichen/ angeforderten Unterlagen oder Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig zustellen, darf Lambeta Finanzen vom Vertrag ohne rechtliche Folgen oder daraus resultierenden Ansprüchen zurücktreten. Im Weiteren kann Lambeta Finanzen von der Weiterführung des Mandats zurücktreten.

Unangemessene oder gesetzeswidrige Kundeninstruktionen können ein Grund für die sofortige Beendigung des Vertrages und/oder der Geschäftsbeziehung sein.

  1. Haftung

Alle vereinbarten Vertragsleistungen werden von der Lambeta Finanzen sorgfältig erbracht. Wir haften dem Kunden gegenüber nur für die nachweisliche, grobfahrlässige oder absichtliche Vertragsverletzung.  Jede weitergehende Haftung der Lambeta Finanzen resultierend aus dem Vertrag oder einem anderen Rechtsgrund ist wegbedungen.

  1. Risiko/ Schadloshaltung

Das Risiko wird allein vom Kunden getragen. Die Lambeta Finanzen übernimmt keine Risiken aus der Anlage, Verwaltung und Veräusserung des Treugutes. Alle diesbezüglichen Kosten und sonstigen Belastungen (Abschreibungen, Verluste, Zahlungen etc.) sind ausschliesslich vom Kunden zu tragen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Lambeta Finanzen für jeden Schaden, der sich aus dem Mandatsverhältnis ergeben könnte, schadlos zu halten.

  1. Zahlungen, Zahlungskonditionen

Der Kunde ist verpflichtet, Lambeta Finanzen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen ein Entgelt zu zahlen. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem Umfang der von Lambeta Finanzen erbrachten Leistungen und den vereinbarten Preisen. Lambeta Finanzen ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen. Sie informiert den Kunden über allfällige Preisänderungen in der Auftragsbestätigung.

Die Zahlung hat ohne anderslautende Vereinbarung innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

Eine Aufrechnung des Rechnungsbetrages mit einer Forderung des Kunden gegen Lambeta Finanzen ist nicht zulässig. Lambeta Finanzen hat das Recht, bei Zahlungsverzug die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu verweigern.

Die Lambeta Finanzen darf über den Kunden Bonitätsauskünfte einholen und nach eigenem Ermessen, eine Vorauszahlung verlangen. Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb von 10 Tagen geleistet, ist der Kunde in Annahmeverzug.

Im Falle der Beendigung des Vertrages bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung für bereits erbrachte vertragliche Leistungen von Lambeta Finanzen zu zahlen.

  1. Beendigung des Vertrages

Der vorliegende Vertrag (Auftrag) kann vom Kunden oder von der Lambeta Finanzen jederzeit schriftlich gekündigt werden.

Beim Tod oder der Handlungsunfähigkeit/ dem Konkurs des Kunden bleibt der Vertrag unverändert bestehen.

  1. Höhere Gewalt

Wird die Leistungserfüllung durch Lambeta Finanzen oder deren Dritte durch höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Stürme, Überschwemmungen, Brandausbrüche, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Cyberangriffe, Streiks, Atom-/Reaktorunfälle, Pandemien oder Epidemien etc. unmöglich, so ist Lambeta Finanzen für die Dauer der höheren Gewalt und eine angemessene Anlaufzeit nach deren Ende von der Erbringung der vertraglichen Leistungen befreit.

Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann Lambeta Finanzen vom Vertrag zurücktreten. Lambeta Finanzen hat dem Kunden bereits geleistete Zahlungen für die Nichterbringung der vertraglichen Leistungen während des Zeitraums der höheren Gewalt einschliesslich der Anlaufzeit vollständig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche/ oder Folgeschadenersatzansprüche wegen der Nichterbringung der vertraglichen Leistungen während der Dauer höherer Gewalt und während der Anlaufzeit, sind ausgeschlossen.

  1. Änderung der AGB

Lambeta Finanzen kann diese AGB jederzeit anpassen. Die angepassten AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite sofort in Kraft. Bei laufenden Verträgen oder Neuabschlüssen gilt die Version, welche zum Zeitpunkt der Vertragsabschliessung publiziert war.

  1. Salvatorische Klausel

Nichtigkeit einzelner Teile dieser AGB oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Dieser Vertrag (Auftrag) untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen.

Für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag unterwerfen sich die Parteien der zuständigen Gerichte am Standort der Lambeta Finanzen.

Lambeta Finanzen ist weiter berechtigt, den Kunden am Gericht seines (Wohn-)Sitzes oder seiner Niederlassung im In- oder Ausland zu verklagen.<